Das Wichtigste im Detail
Die digitale Transformation macht auch vor Stadtwerken nicht halt. Ob Energieversorgung, Trinkwasser, Fernwärme oder öffentlicher Nahverkehr – die IT-Systeme hinter diesen Dienstleistungen sind längst zu wichtigen, sogar kritischen Infrastrukturen geworden. Die neue EU-Richtlinie NIS-2 stellt Stadtwerke und kommunale Firmen vor eine große Aufgabe: Cybersicherheit wird Pflicht – und zwar umfassend und verbindlich.
Was ist NIS-2?
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist die überarbeitete Version der bisherigen NIS-Richtlinie. Sie soll ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der EU schaffen.
In Deutschland müssen etwa 29.000 Unternehmen diese Regelung beachten. Dazu gehören auch viele Stadtwerke, die vorher keine solchen Regulierungen hatten.
Warum ist NIS-2 gerade für Stadtwerke so wichtig?
Stadtwerke sind eine tragende Säule der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich deutlich. Früher lief vieles über Briefe oder persönliche Besuche. Heute bieten Stadtwerke ihren Kunden-Apps und Online-Portale an. Dort sehen die Kundinnen und Kunden ihren Verbrauch und verwalten ihre Verträge einfach selbst.
Auch die Technik in den Strom- und Wassernetzen wird intelligenter. Digitale Zähler, sogenannte Smart Meter, messen den Verbrauch sehr genau und senden die Daten automatisch. Das spart Zeit und hilft, Energie zu sparen.
Dazu gehören aber auch Nebenbereiche, wie IT-Dienste oder digitale Anzeigen für Fahrgäste in Bussen und Bahnen, die zur Betroffenheit führen können. Besonders komplex wird es bei Stadtwerken mit Konzernstrukturen: Jede Gesellschaft muss einzeln geprüft werden und ggf. die Regeln erfüllen.
Diese und weitere Entwicklung hilft Stadtwerken, ihre Aufgaben zuverlässiger und kundenfreundlicher zu erledigen. So sichern sie die Versorgung mit Energie, Wasser, Strom und dem ÖPNV für alle Menschen.
SAVE DAVE Tipp
Machen Sie unseren NIS-2-Schnell-Check und prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Sie von der Richtlinie betroffen sind.
Sollte Ihnen unser Schnell-Check nicht ausreichend Klarheit bringen, kontaktieren Sie unsere Experten von SAVE DAVE für ein unverbindliches Erstgespräch zur NIS-2-Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Was müssen Stadtwerke jetzt tun?
Die Anforderungen sind umfangreich und betreffen unter anderem:
- Registrierungspflicht beim BSI
- Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen (innerhalb von 24h, 72h und 30 Tagen)
- Risikomanagement inklusive Backup-Strategien, Lieferkettensicherheit und Schulungen
- Technische Maßnahmen wie Multi-Faktor-Authentifizierung und gesicherte Kommunikation.
SAVE DAVE GmbH – Ihr Partner für Informationssicherheit und NIS-2
Die SAVE DAVE GmbH in Walldorf berät zu Informationssicherheit, IT-Grundschutz und Zertifizierungen. Als externer Informationssicherheitsbeauftragter unterstützen wir von SAVE DAVE Stadtwerke dabei:
- Die Betroffenheit nach NIS-2 zu analysieren
- Ein maßgeschneidertes ISMS (Informationssicherheits-Managementsystem) aufzubauen
- Die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht umzusetzen
- Schwachstellenanalysen durchzuführen und die IT-Sicherheit kontinuierlich zu verbessern
SAVE DAVE Tipp
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Investition in die Zukunftsfähigkeit und Resilienz von Stadtwerken. Mit SAVE DAVE begleitet wir Sie dabei – erfahren, praktisch und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Dienstleister von Stadtwerken ebenfalls im Fokus: Wer jetzt ebenfalls handeln muss
Nicht nur Stadtwerke selbst, sondern auch deren Dienstleister können unter die NIS-2-Richtlinie fallen – insbesondere, wenn sie kritische IT-Dienstleistungen erbringen oder Zugang zu sensiblen Systemen haben.
Betroffen sind unter anderem:
- IT-Systemhäuser und Softwareanbieter, die Anwendungen für Netzbetrieb, Abrechnung oder Kundenportale bereitstellen
- Cloud- und Hosting-Dienstleister, die Infrastruktur für Stadtwerke betreiben
- Sicherheitsdienstleister, die Monitoring, Penetrationstests oder Incident Response anbieten
- Technische Dienstleister, die Fernwartung oder Netzsteuerung übernehmen
Diese Unternehmen müssen ebenfalls:
- Ihre Betroffenheit prüfen
- Ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) etablieren
- Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen einhalten
- Vertragliche Absicherungen gegenüber Stadtwerken vornehmen
Die Verantwortung für Cybersicherheit liegt also nicht mehr allein beim Stadtwerk – sondern verteilt sich auf die gesamte Lieferkette.